Der Begriff „Reha“ entstand vor zirka 100 Jahren nach dem Ersten Weltkrieg. Verletzte Soldaten wurden in die „Reha“ geschickt, um sie wieder in die Lage zu versetzen, am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzuhaben.
Der Begriff „Kur“ besteht schon seit dem Mittelalter. Die ersten Kurorte waren berühmt wegen ihrer Heilenden Quellen und zogen vor allem die wohlabenden BürgerInnen zur Erholung an.
Heute wird die Bezeichnung „Kur“ vor allem im Sinne einer medizinischen Vorsorge von gesunden Menschen verwendet. Die Reha ziehlt auf die Wiederherstellung von bereits erkrankten Personen ab. In medizinischer Hinsicht wird die Kur der Bedeutung und Bandbreite der Rehabilitation nicht gerecht. Dennoch kommt es im allgemeinen Sprachgebrauch noch heute zu einer Vermischung beider Begrifflichkeiten. Falsche Vorstellungen halten sich sogar bis in Fachkreise hinein.
Das Wort Rehabilitation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Wiederherstellung, Wiedereinsetzen, Wiederbefähigen. Medizinisch gesehen soll der ursprüngliche Gesundheitszustand mit der vollen Leistungsfähigkeit wieder hergestellt werden. Ziel ist, den Patienten für das persönliche, gesellschaftliche und berufliche Leben wieder herzustellen. Die Behandlung umfasst sowohl körperliche als auch geistige Defizite, wie sie durch Krankheit, einen Unfall oder falschen Lebenstil hervorgerufen wurden.
Kuren setzen dagegen beim gesunden Menschen an. Sie dienen dazu, eine geschwächte Gesundheit wieder zu stärken und zielen auf Erholung und Prävention von Krankheiten ab.
Bei Kur und Reha kommen entsprechend unterschiedliche Behandlungsmaßnahmen zum Einsatz. Kurkliniken setzen vorbeugende Maßnahmen ein. Massagen, Bäder, Moorpackungen, Solebäder oder auch Spaziergänge im Kurpark fördern die Gesundheit und das Wohlfühlerlebnis des geschwächten Menschen. In der Rehaklinik arbeiten dagegen interdisziplinäre Teams mit hochwirksamen therapeutischen Verfahren der Logo, Ergo-, Physio- und Psychotherapie.
Um beide Leistungen stärker voneinander abzugrenzen, wird der Begriff Kur seit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 nicht mehr in der Sozialgesetzgebung verwendet. Anstelle dessen wird von medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen geredet.