Die KFW Bank, größte deutsche Förderbank, gewährt Kredite und Investitionszuschüsse für den altergerechten Umbau von Wohnungen.
Der Kreditbetrag beträgt bis zu 50.000 € ab einem effektiven Jahreszins von 0,75%. Die förderfähigen Maßnahmen umfassen Barrierereduzierung und Einbruchschutz oder den Kauf umgebauten Wohnraums.
Alternativ können auch Privatpersonen das Zuschussprogramm 455 der KFW nutzen. Dieser Zuschuss umfasst 6.250 Euro pro Wohneinheit bei Kombination von Maßnahmen zur Barrierereduzierung und Einbruchschutz. Bei ausschließlichem Einbau von Maßnahmen zum Einbruchschutz werden Zuschüsse in Höhe von 1.500 Euro gezahlt.
Folgende Förderprodukte können für den altersgerechten Umbau von Wohnungen umgesetzt werden.
- Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
- Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
- Badumbau
- Sicherheit, Orientierung, Kommunikation
- Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen
- Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus
- Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden
- Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum
Die Förderleistungen können unabhängig vom Alter beantragt werden, wenn eine Wohnimmobilie barrierearm umgebaut werden soll. Sie gelten auch bei Ersterwerbern von barrierearm umgebautem Wohnraum.